Am späten Vormittag wird am Kölner Hauptbahnhof eine 81-jährige Frau kontrolliert. Sie ist wohnungslos, trägt nur wenige Habseligkeiten bei sich. Die Beamten schlagen ihre Daten nach – und stoßen auf einen offenen Haftbefehl. Der Vorwurf: Beleidigung. Die Geldstrafe: 440 Euro. Weil die Frau das Geld nicht aufbringen kann, wird die Strafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. 22 Tage Gefängnis.
Was wie eine Routinegeschichte klingt, entpuppt sich als Sinnbild für die Prioritäten des Rechtsstaats. Denn während die betagte Frau hinter Gittern landet, sind Hunderte Männer in Deutschland auf freiem Fuß, die als hochgefährlich gelten. Die Geschichte der 81-Jährigen stellt unbequeme Fragen – an die Justiz und an die Politik.
148.311 offene Haftbefehle – was das bedeutet
Die Zahlen sind eindeutig. Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung hervorgeht, gab es Stand Juli 148.311 offene Haftbefehle in Deutschland. Das heißt nicht, dass alle diese Menschen aktiv gesucht werden – viele fallen nur bei Polizeikontrollen auf. Aber es zeigt: Die Justiz arbeitet am Limit, und die Auswahl, wer letztlich hinter Gittern landet, ist nicht immer nachvollziehbar.
Besonders brisant ist die Zusammensetzung dieser Haftbefehle: Etwa jeder zehnte wurde wegen einer Gewalttat ausgestellt. Rund 2.500 Fahndungen stehen im Zusammenhang mit Mord und Totschlag. Und 94 der Gesuchten sind als Gefährder eingestuft – Menschen, denen die Behörden schwere staatsgefährdende Straftaten zutrauen, also Terroranschläge. Diese Personen laufen frei herum, während eine 81-Jährige eine Beleidigung mit Gefängnis büßt.
Gefährder auf freiem Fuß – Täter auf Bewährung
Nach dem furchtbaren Anschlag auf eine CSD-Veranstaltung ist die Debatte neu entbrannt. Immer wieder stellt sich danach heraus: Der Täter war den Behörden bekannt. Es gab Deradikalisierungsversuche, Auflagen, sogar Observation. Aber eine Inhaftierung? Dafür fehlten angeblich die rechtlichen Grundlagen – bis es zu spät war. Diese Argumentation ist für viele Bürger nur schwer zu akzeptieren.
Natürlich hat sich auch die 81-Jährige nicht an das Gesetz gehalten. Sie hat beleidigt – aus welchem Anlass auch immer. Dafür muss sie eine Strafe akzeptieren. Aber ein Rechtsstaat lebt nicht nur von Konsequenz, sondern auch von Verhältnismäßigkeit. Und genau daran hapert es. Wer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, sollte früher und konsequenter gestoppt werden als jemand, der lediglich ein loses Mundwerk hat.
Wenn das Auto gefährlich ist, wird es stillgelegt
Man stelle sich vor, der TÜV stellt bei einem Auto fest, dass Bremsen und Lenkung defekt sind. Das Fahrzeug wird sofort stillgelegt, die Gefahr gebannt. Bei Menschen hingegen scheint diese Logik zu versagen. Da wird geprüft, abgewogen, gehofft – und das Risiko wird in Kauf genommen. Die Kolumnistin Alexandra Würzbach bringt es in ihrem Text „Geht das nur mir so?" auf den Punkt: Es sei absurd, dass gefährliche Autos stillgelegt würden, gefährliche Menschen aber nicht.
Natürlich sind Menschen keine Maschinen. Eine Inhaftierung bedeutet einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Und niemand will Unschuldige einsperren. Doch die aktuelle Praxis führt dazu, dass Ressourcen falsch verteilt werden. Während Haftplätze für Bagatelldelikte belegt werden, müssen Gefährder nicht einmal eine Fußfessel tragen.
Ressourcen richtig einsetzen
Die Justiz leidet unter erheblichem Personalmangel. Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte arbeiten am Limit. Haftplätze sind teuer – die Unterbringung einer einzigen Person kostet den Steuerzahler oft mehrere Tausend Euro pro Fall. Bei einer 81-Jährigen, die 22 Tage sitzt, ist das Geld für eine Beleidigung ausgegeben. Mit diesem Betrag ließe sich eine intensive Überwachung eines Gefährders finanzieren. Ist das eine sinnvolle Verteilung?
Die Autorin der Kolumne fragt rhetorisch, ob nicht die Richtigen im Gefängnis säßen. Sie fordert, dass der Staat die Sicherheit der Bürger ernster nimmt und endlich die gefährlichen Menschen in den Blick bekommt. „Viel zu lange und zu oft haben wir in diesem Land gehört, was nicht geht. Mich interessiert, was geht!", schreibt sie. Das ist eine klare Ansage.
Am Ende bleibt ein fader Beigeschmack. Die Geschichte der 81-Jährigen steht exemplarisch für eine Justiz, die im Kleinen hart durchgreift, aber vor den großen Gefahren zurückzuckt. Niemand will auf einen Rechtsstaat verzichten. Aber ein Rechtsstaat muss auch Prioritäten setzen können – und die richtigen Personen hinter Gitter bringen.



