In Weimar hat ein Unbekannter ein Fachwerkhaus in einem Kleingarten gezielt unter Wasser gesetzt. Nach Angaben der Polizei vom Sonntag legte der Täter bereits am Freitag zwei Wasserschläuche in das Gebäude und drehte die Wasserzufuhr auf. Durch die Aktion entstand Sachschaden in Höhe von rund 4.000 Euro.
Gezielte Aktion in der Kleingartenanlage
Wie die Polizei weiter mitteilte, handelt es sich um ein Fachwerkhaus innerhalb einer Kleingartenanlage in der Stadt Weimar. Der Unbekannte nutzte offenbar zwei herkömmliche Gartenschläuche, um das Wasser gezielt in das Innere des Hauses zu leiten. Anschließend wurde das Wasser aufgedreht und lief offenbar über einen längeren Zeitraum in die Räume. Die genaue Tathergang und die Dauer des Wasseraustritts sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Vorfall wurde offenbar erst später bemerkt und der Polizei gemeldet. Diese hat vor Ort Spuren gesichert und die Ermittlungen aufgenommen. Nach ersten Erkenntnissen der Beamten handelt es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Hinweise auf eine politisch oder persönlich motivierte Tat liegen bislang nicht vor.
Schaden von etwa 4.000 Euro
Die Polizei beziffert den entstandenen Schaden auf ungefähr 4.000 Euro. Dabei dürfte es sich um eine erste Schätzung handeln. Gerade bei einem Fachwerkhaus können Wasserschäden und folgende Durchfeuchtungen des Holzes langfristige Folgen haben. Fachleute wissen, dass Fachwerkgebäude empfindlich auf Feuchtigkeit reagieren, da das Tragegerüst aus Holz besteht. Bereits nach kurzer Zeit kann Wasser zu Verformungen, Schimmel oder sogar zu Schäden an der Bausubstanz führen.
Ob auch das Inventar des Hauses beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt. Die Schadenshöhe könnte daher nach einer genaueren Begutachtung noch steigen. Der Eigentümer des Kleingartenhauses dürfte nun vor den Kosten für Trocknung und Renovierung stehen. Ob und inwieweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, wird wohl im nächsten Schritt geprüft.
Ermittlungen der Polizei
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Solche Verfahren beginnen in der Regel mit der Sicherung von Spuren am Tatort sowie der Befragung von Anwohnern und Kleingartennutzern. Nach ersten Erkenntnissen der Beamten handelt es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung. Hinweise auf eine politische oder persönliche Motivation liegen bislang nicht vor. Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 des Strafgesetzbuches kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Die genauen Umstände der Tat, wie etwa die Dauer des Wasseraustritts oder die Zugangsmöglichkeiten des Täters zum Grundstück, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei wird nach Abschluss der Spurenauswertung voraussichtlich weitere Informationen veröffentlichen.
Kleingartenhäuser im Fokus
Vorfälle in Kleingartenanlagen sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es zu Einbrüchen, Vandalismus oder Beschädigungen von Gartenhäusern. Ein gezieltes Unter-Wasser-Setzen ist allerdings eine eher ungewöhnliche Form der Sachbeschädigung. Sie erfordert einigermaßen Planung und ist mit einem hohen Schadensrisiko verbunden. Die Stadt Weimar verfügt über mehrere Kleingartenanlagen, die oft in ruhigen Lagen liegen. Gerade abseits der Wohnbebauung sind solche Taten schwer zu beobachten.
Der aktuelle Fall zeigt, wie verletzlich auch kleine Gebäude gegenüber mutwilliger Zerstörung sind. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft nun alle verfügbaren Hinweise. Erst wenn die Spurenauswertung abgeschlossen ist, sind weitere Details zum Tathergang zu erwarten. Betroffene Eigentümer von Kleingartenhäusern sollten in solchen Fällen auf jeden Fall Anzeige erstatten und den Schaden umfassend dokumentieren.
Die Ermittlungen dauern an.



