E-Scooter-Fahrer in Schrobenhausen muss nach Alkoholfahrt zu Fuß gehen
Antrunkener E-Scooter-Fahrer läuft nach Hause

Er wollte offenbar nur noch schnell nach Hause – doch daraus wurde ein langer Fußmarsch. In Schrobenhausen ist ein E-Scooter-Fahrer in eine Polizeikontrolle geraten. Wie die Polizeiinspektion Schrobenhausen mitteilt, war der Mann mit seinem Elektroroller unterwegs, als die Beamten ihn stoppten. Der Grund: Er fiel durch eine unsichere Fahrweise auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass er Alkohol getrunken hatte. Ein Test vor Ort bestätigte, dass der Wert deutlich über der erlaubten Grenze lag.

Die Beamten waren nicht zimperlich: Sie zogen den E-Scooter aus dem Verkehr und untersagten dem Mann die Weiterfahrt. Der Fahrer musste sein Gefährt entweder schieben oder an Ort und Stelle lassen. Nach Angaben der Polizei entschied er sich dafür, zu Fuß nach Hause zu gehen. Seinen Roller holte er am nächsten Tag ab – soweit bekannt, ohne Alkohol im Blut.

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge

Wer sich auf einen E-Scooter setzt, sollte wissen: Elektroroller fallen rechtlich unter die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Damit gelten für sie die gleichen Alkoholgrenzen wie für Pkw-Fahrer. Das bedeutet: Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Lenker eines E-Scooters erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Gesetzgeber sieht dafür ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat, die für den Führerschein und die Zukunft des Fahrers weitreichende Konsequenzen haben kann.

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Zusätzlich gilt: Wer noch in der Probezeit ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss sich an die absolute Null-Grenze halten. Schon geringe Mengen Alkohol können dann ein Bußgeld von 250 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen. Zudem verlängert sich die Probezeit bei einer solchen Ordnungswidrigkeit.

Die Folgen für den Fahrer aus Schrobenhausen

Der betroffene Mann muss je nach Promillewert mit einer Strafe zwischen 500 und 1500 Euro rechnen. Dazu kommen die Eintragung in Flensburg und das Fahrverbot. Ob ihm dies alles bevorsteht, hängt von dem genauen Testergebnis ab. Die Polizei hat den Fall an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Neben den rechtlichen Konsequenzen ist die Gefahr für Leib und Leben nicht zu unterschätzen. E-Scooter haben eine geringe Bodenhaftung und sind bei Nässe oder durch Unebenheiten schnell aus dem Gleichgewicht zu bringen. Unter Alkoholeinfluss verlangsamt sich die Reaktionszeit zusätzlich. Die Polizei Schrobenhausen weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Alkohol und E-Scooter nicht zusammenpassen.

Warum die Polizei verstärkt kontrolliert

Der Vorfall in Schrobenhausen reiht sich ein in eine Serie von ähnlichen Fällen. In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung von E-Scootern im Straßenverkehr zugenommen – und mit ihr die Zahl der Unfälle. Die Polizei hat deshalb ein Auge auf die Nutzer der elektrischen Roller geworfen. Vor allem an Wochenenden und in den Abendstunden kommt es gehäuft zu Kontrollen. Die Beamten appellieren an alle Fahrer, verantwortungsvoll zu handeln und nach dem Konsum von Alkohol das Gefährt stehen zu lassen.

Der Mann aus Schrobenhausen hat mit seinem Fußmarsch noch Glück gehabt. Andere haben versucht, trotz Alkoholeinflusses weiterzufahren und haben dabei sich oder Unbeteiligte gefährdet. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern im Ernstfall auch Menschenleben.

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