Leere Bierflaschen in der Seitentür: Polizei kontrolliert Autofahrer
Leere Bierflaschen in der Seitentür: Polizei kontrolliert

Die Polizei in Friedberg hat einen Autofahrer kontrolliert, weil in der Seitentür seines Fahrzeugs mehrere leere Bierflaschen gefunden wurden. Die Beamten bemerkten die Flaschen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im Stadtgebiet. Der Fahrer wurde anschließend einem Atemalkoholtest unterzogen.

Wie die Polizeiinspektion Friedberg mitteilte, war der Autofahrer am Freitagabend im Rahmen einer Streifenfahrt überprüft worden. Aufgrund der auffälligen Flaschen in der Türverkleidung ergab sich für die Beamten der Verdacht, dass der Fahrer möglicherweise unter Alkoholeinfluss stehen könnte.

Die Kontrollstelle befand sich ausgangs der Innenstadt in Richtung Mering. Die Polizei hatte dort eine mobile Kontrollstation eingerichtet, bei der mehrere Fahrzeuge überprüft wurden.

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Atemalkoholtest ohne Beanstandung

Der durchgeführte Atemalkoholtest lieferte laut Polizei keinerlei Hinweis auf eine Alkoholisierung. Der Fahrer konnte seine Fahrt nach der Kontrolle fortsetzen. Die Beamten wiesen ihn jedoch auf die Gefahr hin, die von leeren Flaschen im Innenraum ausgeht: Bei einem Unfall könnten sie zu herumfliegenden Geschossen werden und die Insassen schwer verletzen.

Leere Flaschen als Risiko im Straßenverkehr

Die Polizei Friedberg appelliert daher an alle Autofahrer, Glasflaschen niemals in den Türfächern zu verstauen. Auch leere Flaschen, die nicht mehr verschlossen sind, hätten in der Fahrerkabine nichts zu suchen. Bei abrupten Bremsmanövern oder Ausweichbewegungen könnten sie gegen den Fahrer oder Beifahrer prallen und Schnittverletzungen verursachen.

In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei an die grundsätzliche Pflicht zur Ladungssicherung. Nach Paragraf 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Ladung so verwahrt sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung nicht verrutschen kann. Verstöße können mit einem Bußgeld und in schweren Fällen mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

Regelwerk für Alkohol am Steuer

Bei den Kontrollen achten die Beamten auch auf die Einhaltung der Alkoholgrenzwerte. In Deutschland gilt ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren – hier drohen bereits ab 0,0 Promille Konsequenzen. Für alle anderen gilt: Ab 0,5 Promille stellt das Fahren eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird.

Liegen Ausfallerscheinungen vor, drohen schon ab 0,3 Promille Strafen. Ab 1,1 Promille gilt das Führen eines Fahrzeugs in der Regel als Straftat, die den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann.

Kontrollen werden fortgesetzt

Der Vorfall in Friedberg ist nach Angaben der Polizei ohne weitere Konsequenzen geblieben. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde nicht eingeleitet. Dennoch kündigte die Polizei an, bei künftigen Kontrollen verstärkt auf Gegenstände im Fahrzeuginnenraum zu achten, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten.

Alkohol- und Drogenkontrollen seien ein Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung im Landkreis Aichach-Friedberg, so ein Sprecher. Insbesondere an Wochenenden und in den Abendstunden werde regelmäßig kontrolliert. Die Polizei setze dabei auf eine Mischung aus stationären Kontrollstellen und mobilen Streifen.

Bereits im vergangenen Jahr habe die Polizei mehrere Hundert Verkehrsteilnehmer wegen Verstößen gegen das Alkoholverbot am Steuer zur Anzeige gebracht, so die Behörde weiter. Die meisten davon seien bei allgemeinen Kontrollen aufgefallen.

Der Autofahrer, der mit den leeren Bierflaschen in der Seitentür erwischt worden war, zeigte sich nach der Kontrolle einsichtig. Er erklärte, die Flaschen nach einem Treffen mit Freunden übersehen zu haben. Die Beamten gaben ihm den Rat, das Fahrzeug nach solchen Gelegenheiten gründlich zu reinigen, um Gefahren zu vermeiden.

Die Polizei ruft in diesem Zusammenhang dazu auf, lose Gegenstände im Auto grundsätzlich zu sichern. Schon ein normales Handtuch auf der Hutablage könne bei einem Unfall zum gefährlichen Objekt werden. Taschen, Jacken und Getränkeflaschen gehörten selbstverständlich nicht in den Fahrgastbereich, sondern in den Kofferraum.

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Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass ungesicherte Gegenstände im Fahrzeuginnenraum bei einem Unfall zu schweren Verletzungen führen können. Bereits ein auf der Hutablage liegendes Buch kann bei einer Kollision durch den Innenraum fliegen.

Die Polizei Friedberg weist abschließend darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer jederzeit mit Kontrollen rechnen müssen. Die Beamten sind auch außerhalb von angekündigten Schwerpunktaktionen im gesamten Dienstgebiet unterwegs.

In dem konkreten Fall handelte es sich um mehrere leere Bierflaschen, die der Fahrer vorgefunden hatte. Sie wurden bei der Kontrolle nicht sichergestellt, da kein Verstoß vorlag. Nach Abschluss der Kontrolle wurde die Weiterfahrt gestattet. Über den konkreten Atemalkoholwert machte die Polizei keine Angaben.