Münchner Urteil: Mehrjährige Haftstrafe für Steuerbetrug nach 22-Millionen-Maskendeal
Nach einem umfangreichen Maskengeschäft für das Bundesgesundheitsministerium muss ein Unternehmer aus Gauting im Landkreis Starnberg nun eine mehrjährige Haftstrafe antreten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geständnis und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Der Angeklagte legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab, was zu einer Verständigung im Verfahren führte. Er wurde unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und dem Erschleichen falscher amtlicher Ausweise verurteilt. Das Gericht ordnete zudem Wertersatz in Höhe der hinterzogenen Steuern gegen den Angeklagten und Nebenbeteiligte an.
Hinterziehung von 10,7 Millionen Euro Steuern
Im Jahr 2020 beschaffte der Unternehmer für das Bundesgesundheitsministerium fünf Millionen FFP2-Masken und lieferte diese zum Preis von rund 22 Millionen Euro aus. In seiner Steuerklärung gab er diese Transaktion jedoch nicht korrekt an, was zu einer Steuerhinterziehung von 10,7 Millionen Euro führte. Der Vorsitzende Richter urteilte laut Gerichtssprecherin, dass das Geltungsbedürfnis und der luxuriöse Lebensstil des Angeklagten ihn auf den falschen Weg geführt hätten.
Weitere Delikte und Beweismittel
Bei seiner Festnahme führte der Angeklagte einen geladenen Revolver, Munition sowie zwei gefälschte slowenische Ausweise mit sich. Diese Umstände flossen ebenfalls in das Urteil ein und unterstreichen die Schwere der Vorwürfe. Das Verfahren hat bundesweit Aufmerksamkeit erregt, da es einen der größten Steuerbetrugsfälle im Zusammenhang mit Corona-Schutzmasken darstellt.



