Vor der Oberbürgermeister-Wahl in Hannover lässt die Landeshauptstadt die Verfassungstreue der AfD-Kandidatin Jessica Schülke überprüfen. Die Wahlleitung hat die Kommunalaufsicht um eine Prüfung gebeten. Die Rückmeldung wird vor der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 23. Juli erwartet, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Zuerst hatte der NDR Niedersachsen über das Verfahren berichtet.
Hintergrund der Überprüfung
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Dabei ist er nicht an die Empfehlung der Kommunalaufsicht gebunden. Die Wahlleitung sah sich aus zwei Gründen zu der Bitte um Prüfung veranlasst: Zum einen ist die AfD Niedersachsen vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung eingestuft worden, auch wenn die Partei dagegen noch rechtlich vorgeht. Zum anderen ist Schülke als Landtagsabgeordnete eine führende Person der AfD und gestaltet aktiv deren Politik und Programm mit.
Reaktion der Kandidatin
Schülke zeigte sich empört über den Vorgang. „Die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, so wie es in unserem Grundgesetz steht, ist für mich eine selbstverständliche, nicht verhandelbare Grundlage meiner politischen Arbeit. Und das gilt ebenso für meine Partei“, teilte sie mit. Zweifel daran weise sie auf das Schärfste zurück.
Bedeutung für den Wahlprozess
Die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Kandidatur könnte weitreichende Folgen haben. Sollte Schülke nicht zugelassen werden, könnte die AfD einen Ersatzkandidaten benennen oder rechtliche Schritte einleiten. Die Stadt Hannover betont, dass das Verfahren rechtlich einwandfrei sei und auf objektiven Kriterien beruhe.



