Rente mit 63: Was ist das und warum steht sie zur Debatte?
Rente mit 63: Was ist das und warum steht sie zur Debatte?

Die sogenannte „Rente mit 63“ steht im Zentrum einer kontroversen Debatte: Die Bundesregierung plant, diese abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Das Vorhaben ist Teil einer umfassenden Rentenreform, die auf 33 Vorschlägen einer Expertenkommission basiert. Kritik kommt vor allem aus Ostdeutschland, wo die Nutzung dieser Rentenform überdurchschnittlich hoch ist.

Was ist die „Rente mit 63“ und wer hat Anspruch?

Die „Rente mit 63“ ist der umgangssprachliche Begriff für die „abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Ursprünglich ermöglichte sie Menschen mit 45 Beitragsjahren zur Rentenversicherung, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, obwohl das reguläre Renteneintrittsalter höher liegt. Allerdings stieg die Altersgrenze für diese Rentenform nach ihrer Einführung für die einzelnen Geburtsjahrgänge an. Für den Jahrgang 1961 liegt sie aktuell bei 64 Jahren und sechs Monaten, für Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren. Der Begriff „Rente mit 63“ hat sich dennoch gehalten.

Zu unterscheiden ist sie von der „Frührente“, offiziell „Altersrente für langjährig Versicherte“. Diese ermöglicht Menschen ab 63 Jahren mit 35 Beitragsjahren den Renteneintritt, jedoch mit Abschlägen. Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.

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Einführung und Hintergründe

Die Rentenform wurde 2014 eingeführt. Sie war ein Kompromiss zwischen Union und SPD in der Großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Während die SPD der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 zustimmte, akzeptierten die Unionsparteien die „Rente mit 63“ als Ausgleich. Die SPD argumentierte, die Rentenform solle die Lebensleistung von Menschen würdigen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind – insbesondere in körperlich fordernden Berufen wie Handwerk oder Gesundheitswesen.

Verbreitung und Kosten

Pro Rentenjahrgang nutzen 250.000 bis 280.000 Neurentner die „Rente mit 63“, wie Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Das entspricht etwa einem Drittel aller Neurentner. Insgesamt entfallen etwa ein Fünftel der Ausgaben der Rentenversicherung auf Bezieher dieser Rentenart. Forscher des DIW stellen in einer Studie für die Bertelsmann-Stiftung fest: „Mit rund 2,66 Millionen Renten stellte sie im Jahr 2024 bereits die drittgrößte Rentenart dar. Damit hat diese vergleichsweise junge Rentenart innerhalb kurzer Zeit erheblich an Bedeutung im Rentenbestand gewonnen.“ Aktuelle Zahlen für 2025 erscheinen erst im September im Geschäftsbericht der Rentenversicherung.

Es gibt deutliche Ost-West-Unterschiede: Im Osten nutzten zuletzt 32,8 Prozent aller Neurentner die „Rente mit 63“, im Westen nur 28 Prozent. Interessanterweise sind die Nutzer häufig nicht in körperlich anstrengenden Berufen tätig, sondern haben eine stabile Jobhistorie. Die DIW-Forscher weisen darauf hin, dass ein erheblicher Teil aus Berufen mit vergleichsweise geringer Belastung kommt.

Warum will die Regierung sie abschaffen?

Die Abschaffung ist Teil eines Reformpakets, das auf Vorschlägen einer Expertenkommission beruht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben angekündigt, alle Vorschläge umzusetzen. Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt abzuschaffen, da er zu höheren Renten zulasten der Versicherungsgemeinschaft führe und das Ziel der „Anerkennung von Lebensleistungen“ nicht erreiche. Für jeden Rentenjahrgang ließen sich zwischen 6,5 und 7,7 Milliarden Euro einsparen.

Stattdessen solle eine „Härtefallregelung“ für Menschen geschaffen werden, die tatsächlich körperlich schwer arbeiten und lange Beiträge gezahlt haben – möglicherweise über die Grundrente. Die „Rente mit 63“ würde nur für Neurentner wegfallen, nicht für bestehende Bezieher.

Kritik an den Plänen

Mindestens sieben der 16 Ministerpräsidenten lehnen die Abschaffung ab, darunter alle fünf ostdeutschen Regierungschefs. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), einer der schärfsten Kritiker, bemängelt, dass die Situation der ostdeutschen Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt werde. Mitglieder der Rentenkommission warnen jedoch davor, einzelne Teile aus dem Gesamtkonzept herauszulösen.

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