SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer schließen und hohe Vermögen stärker besteuern. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen direkt den Bundesländern zugutekommen. „In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern, sind die Ausnahmen in der Schenkungsteuer so krass, dass dort in den vergangenen Jahren Milliarden weitergegeben worden sind, ohne einen Cent Steuer zu bezahlen“, sagte Klüssendorf im Frühstart von RTL und ntv.
Ungerechtigkeit im Steuersystem
Klüssendorf kritisierte die aktuelle Regelung scharf: „Die Alleinerziehende mit ihrem Kind zahlt in Relation zu ihrem Einkommen mehr Steuern.“ Die heutige Praxis führe dazu, „dass die Leute sich vorher arm rechnen“. Die SPD wolle diese Schlupflöcher schließen und rechne „mit einem einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag, der zusätzlich eingenommen werden kann“.
Der Generalsekretär betonte die soziale Schieflage: „Zwei der reichsten Familien haben so viel wie die untere Hälfte der Bevölkerung. Das funktioniert nicht mehr.“ Gleichzeitig verwies er auf ein SPD-Konzept mit deutlich höheren Freibeträgen für kleinere Erbschaften. Der Vorschlag der SPD sieht einen Freibetrag in Höhe von einer Million Euro vor.
Reform der Erbschaftssteuer geplant
Klüssendorf kündigte an, mit dem Koalitionspartner „in der zweiten Jahreshälfte“ über eine Reform der Erbschaftssteuer zu beraten. „Die zentrale Hürde war immer die Schonung von Betriebsvermögen. Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, sagte Klüssendorf. Deswegen habe man einen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro vorgeschlagen, unter den „90 Prozent aller Unternehmen und Firmen in Deutschland“ fallen würden.
Anfang des Monats hatte sich die Bundesregierung auf ein Reformpaket geeinigt, das zwar die Einführung einer „Superreichensteuer“ für Einkommen ab 280.000 Euro vorsieht, jedoch keine Reform der Erbschaftssteuer. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, zugleich SPD-Chef, begründete dies mit einem für Ende des Jahres erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, auf das man dann „eventuell auch politisch reagieren müssen“ werde.
Wiedereinführung der Vermögensteuer gefordert
Klüssendorf sprach sich zudem für eine Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Als mögliche Grenze nannte er ein Vermögen von 100 Millionen Euro. „Die lassen ihr Vermögen für sich arbeiten und erzielen jedes Jahr Renditen“, so Klüssendorf. „Da kann man als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag auch geleistet wird.“ Als konkreten Vorschlag brachte Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent ins Spiel: „Ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro hätte man so zweistellige Milliardeneinkünfte. Die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“
Die Einnahmen aus einer reformierten Erbschafts- und einer wieder eingeführten Vermögensteuer würden direkt in die Länder fließen, betonte Klüssendorf. „Das Geld steht sofort für Bildung, Betreuung, Erziehung und Polizei zur Verfügung. Also für Aufgaben, die in den Bundesländern und in den Kommunen geleistet werden.“



