Nach Berufung gegen Urteil bleibt 'Störenfried' aus Hohenmocker vorerst frei
Neubrandenburg/Hohenmocker • Der Prozess gegen einen 61-jährigen Mann aus Hohenmocker, der nach Ansicht vieler Einwohner des Ortes südöstlich von Demmin eine erhebliche Bedrohung darstellt und das ganze Dorf 'terrorisiert', geht in die zweite Runde. Die Verteidigung hat gegen das Urteil des Amtsgerichts, das am Dienstag gesprochen worden war, Berufung eingelegt, wie der Nordkurier am Freitag auf Nachfrage erfuhr. Bis einschließlich Dienstag kommender Woche hat auch die Staatsanwaltschaft noch Gelegenheit, Rechtsmittel einzulegen.
Haftstrafe von neun Monaten plus Geldstrafe
Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte den Angeklagten für neun Monate hinter Gitter geschickt – ohne Bewährung. Zudem war er zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 35 Euro, also insgesamt 1400 Euro, verurteilt worden. Richterin Tanja Krüske hatte bei der Urteilsverkündung allerdings auch betont, dass das Strafrecht eigentlich nicht das richtige Mittel sei, um hier für Ausgleich im Dorf zu sorgen.
'Der Angeklagte ist ein kranker Mensch', machte die Richterin bei der Urteilsbegründung deutlich, dies sei zu berücksichtigen. Die Gutachterin habe eingeschätzt, dass eine schizoaffektive Störung vorliege. Doch der 60-Jährige habe Straftaten begangen, die zu ahnden seien, und sei eine Last für seine Umgebung. Angesichts einer Fülle von Vergehen sei eine Strafe notwendig.
Verteidiger: Maximal Bewährungsauflagen
Wolfgang Bockamp, der Pflichtverteidiger des Angeklagten, hatte in seinem Plädoyer hingegen betont, jede einzelne Tat seines Mandanten wäre von den Strafverfolgungsbehörden eher als Fall für eine Zivilklage gesehen worden, abgesehen von mehreren Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Erst die Summe der Vorfälle sorge dafür, dass sich das Gericht nun damit beschäftigen müsse. Er gehe vor dem Hintergrund der Erkrankung des Angeklagten von einer weitgehenden Schuldunfähigkeit aus, sodass maximal Bewährungsauflagen in Frage kommen würden.
Staatsanwaltschaft forderte härtere Strafe
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte für rund 25 Anklagepunkte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Der Mann hatte innerhalb der vergangenen zwei Jahre etliche Einwohner im Dorf mit Gesten oder teilweise obszönen Anrufen und Briefen beleidigt und sie mitunter sogar bedroht, wie die Beweisaufnahme bestätigt hatte. Solarlampen, Wahlplakate, Banner und Schilder, ein Zelt und Drahtzäune wurden von ihm zerstört. Als besonders eklig bezeichneten die Staatsanwältin und die Vorsitzende Richterin es zudem, dass er Nachbarn tote Tiere oder einen Lammkopf vor die Tür gelegt habe.
Anwohner sehen Urteil als zu milde an
Einwohner des Ortes hatten sich nach dem Urteil verwundert geäußert. Der Mann stelle eine Gefahr für alle Nachbarn dar, auch seit Beginn des Prozesses habe es bereits wieder neue Vorfälle mit ihm gegeben, hieß es. Angesichts der Sorge, in der das ganze Dorf lebe, empfanden einige Bewohner, die auch als Zeugen im Prozess gehört worden waren, die Strafe als viel zu milde. Mit der Berufung erlangt selbst die jetzt ausgesprochene Haftstrafe keine Rechtskraft, sodass der Fall nun vor dem Landgericht neu verhandelt werden muss und der Angeklagte vorerst auf freiem Fuß bleibt.



