Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das neue Heizungsgesetz per Verfassungsbeschwerde zu Fall bringen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, die Organisation werde im September eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht“, sagte Metz. „Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz – so der offizielle Name – war in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Warum die DUH das Gesetz für verfassungswidrig hält
Die Umwelthilfe sieht durch die Neuregelung die deutschen Klimaziele ernsthaft gefährdet. „Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, kritisierte Metz. Besonders die Tatsache, dass über das Jahr 2044 hinaus weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden dürfen, stößt auf scharfe Ablehnung. Die vorherige Gesetzesfassung hatte ein entsprechendes Verbot ausdrücklich vorgesehen. Nun sei dieser Kern der ursprünglichen Reform komplett gekippt.
Das neue Gesetz erlaubt neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Die Neuregelung im Überblick:
- Wärmepumpen, Fernwärmeanschluss, Hybridheizungen und Biomasseheizungen bleiben zulässig.
- Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin installiert werden, sofern sie ab dem 1. Januar 2029 einen schrittweise wachsenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan verwenden.
- Für bestehende Heizungen wird ab 2028 eine sogenannte Grüngasquote eingeführt, die zunächst bis zu einem Prozent betragen soll – angesichts offener Detailfragen bleibt dieser Wert umstritten.
- Die frühere Verpflichtung, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, ist ersatzlos entfallen.
Grüngasquote und Biotreppe: Kritik von Verbänden und Experten
Neben der Umwelthilfe äußerten auch andere Verbände und Verfassungsrechtler erhebliche Bedenken. Unklar ist vor allem, ob in Deutschland ausreichend Biogas zur Verfügung stehen wird, zu welchem Preis es angeboten wird und ob der ökologische Nutzen tatsächlich realistisch ist. „Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird“, sagte Metz. „Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen.“
Die sogenannte Biotreppe, die eine über die Jahre sukzessive steigende Beimischung von Biogas vorschreibt, könnte sich als Kostenfalle entpuppen. Denn niemand könne garantieren, dass diese Gase in ausreichender Menge auf dem Markt verfügbar seien. „Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt“, so Metz. „Alles Weitere bleibt offen und unklar.“ Diese Unwägbarkeiten machten das Gesetz sowohl ökologisch als auch ökonomisch fragwürdig.
Verfassungsbeschwerde stützt sich auf Artikel 20a
Für die geplante Klage beruft sich die Umwelthilfe auf Artikel 20a des Grundgesetzes. Dieser verpflichtet den Staat, „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen“ die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Die DUH argumentiert, dass der Gesetzgeber mit der deutlichen Abschwächung der Klimaschutzvorgaben im Gebäudesektor diese Schutzpflicht verletzt. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird“, erklärt die Organisation, „wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Genau dieser Grundgesetzartikel hatte bereits im Jahr 2021 eine zentrale Rolle in einem erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gespielt.
Das Verfahren: So geht es weiter
Bevor das Bundesverfassungsgericht in der Sache entscheiden kann, muss es die Beschwerde zunächst zur Entscheidung annehmen. „Davon gehen wir aus“, sagte Metz. Im Erfolgsfall rechnet die DUH mit einer Entscheidung innerhalb von ein bis anderthalb Jahren. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig. Das Gesetz müsste nachgebessert werden.“ Die Klage dürfte damit noch länger für politische Diskussionen sorgen, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Klimaziele.
Bisherige Klagen der Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe hat in der Vergangenheit bereits mehrfach geklagt – teils mit Erfolg. 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Artikel 20a den Staat zum Klimaschutz verpflichtet, und forderte den Gesetzgeber auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern. Eine Klimaklage gegen BMW und Mercedes scheiterte dagegen: Die Umwelthilfe hatte erreichen wollen, dass die Autobauer nach 2030 keine Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen dürfen. Mit der neuen Verfassungsbeschwerde gegen das Heizungsgesetz will die Organisation nun einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der Klimaziele gehen – und notfalls das Gericht entscheiden lassen, ob die Politik ihre eigenen Zusagen einhält.



