Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hat sich in der Rentendebatte klar positioniert: Die Rente mit 63 müsse abgeschafft werden. Das sagte er in einem Interview, das für zusätzlichen Gesprächsstoff in der Koalition sorgt. Die Regelung, die den abschlagsfreien Ruhestand ab 63 für Menschen mit 45 Beitragsjahren ermöglicht, sei ein teurer Luxus, den sich die Gesellschaft nicht mehr leisten könne.
Fratzschers Kritik: Fachkräftemangel und Milliardenkosten
Der Ökonom begründet seine Forderung mit zwei zentralen Argumenten: Zum einen kosten die Renten für die Frühausscheider Jahr für Jahr Milliardenbeträge. Nach Schätzungen von Fachleuten belaufen sich die Mehrausgaben auf rund 1,8 Milliarden Euro jährlich. Diese Summe wird von den Beitragszahlern aufgebracht – und sie wächst, je mehr Beschäftigte die Regelung in Anspruch nehmen. Zum anderen fehlen diese erfahrenen Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels sei es unverantwortlich, qualifizierte Arbeitnehmer so früh in den Ruhestand zu schicken.
Aus Sicht von Fratzscher trifft die Rente mit 63 auch nicht die richtige Personengruppe. Profiteure seien vor allem Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit und höheren Einkommen, während Geringverdiener und Menschen mit Erwerbsunterbrechungen weiterhin Abschläge hinnehmen müssen. Das sei sozial ungerecht und verstärke die Schieflage im Rentensystem. Die Rente mit 63 ist allerdings nicht gleichzusetzen mit dem regulären Renteneintritt mit 65 oder 67. Nach Berechnungen des DIW gehen viele der Frührentner durchschnittlich 3,4 Jahre früher aus dem Erwerbsleben. Dadurch entgehen dem Fiskus nicht nur Beitragszahlungen, sondern auch Steuern.
Wer von der Rente mit 63 profitiert
Die Regelung wurde 2014 von der großen Koalition eingeführt. Sie richtet sich an Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen. Neben Beschäftigten zählen dazu auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Wer diese Hürde erfüllt, kann ohne Rentenabschläge mit 63 in den Ruhestand gehen. Ursprünglich sollte das Renteneintrittsalter für diese Gruppe ab 2024 schrittweise auf 65 angehoben werden. Laut Deutscher Rentenversicherung haben allein im Jahr 2022 rund 270.000 Menschen diese Möglichkeit genutzt.
Genau hier setzt die Kritik an. Gewerkschaften verteidigen die Rente mit 63 als Instrument gegen die steigende Belastung durch Schichtarbeit und körperlich anstrengende Berufe. Arbeitgeber hingegen sehen darin eine unnötige Frühverrentungspraxis, die den Arbeitsmarkt zusätzlich austrocknet.
Reaktionen: Gewerkschaften und Arbeitgeber uneins
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Abschaffung strikt ab. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte, die Rente mit 63 sei für viele Beschäftigte die einzige Chance, gesund in den Ruhestand zu kommen. „Eine Abschaffung wäre ein Bruch des Generationenvertrags“, sagte sie. Die Arbeitgeber verweisen dagegen auf die hohen Kosten und den Arbeitskräftemangel. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte ebenfalls, das Rentenpaket insgesamt zu überdenken, jedoch verbunden mit flexibleren Übergängen in den Ruhestand.
Die Bundesregierung hat sich bisher nicht auf eine Abschaffung verständigt. Sowohl SPD und Grüne als auch die FDP halten an der Rente mit 63 grundsätzlich fest. Allerdings wird über eine Reform der Finanzierung debattiert. So könnte die Regelung künftig nur noch für jene gelten, die tatsächlich unter besonders belastenden Bedingungen gearbeitet haben – etwa in der Pflege oder im Baugewerbe.
Ausblick: Rentenpaket der Ampel-Koalition
Die Diskussion um die Rente mit 63 dürfte die Rentenpolitik der Ampel-Koalition weiter begleiten. Mit dem Anfang 2023 beschlossenen Rentenpaket II will die Regierung das Rentenniveau bis 2039 stabilisieren und zugleich eine Aktienrente einführen. Dafür sind allerdings zusätzliche Beiträge und Bundeszuschüsse nötig. Eine Abschaffung der Rente mit 63, so Fachleute, könnte jährlich Milliarden einsparen und damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Rentenkasse leisten. Ob sich die Regierung zu diesem Schritt durchringt, ist jedoch offen.



