Høiby bleibt in U-Haft: Sorge um Mutter Mette-Marit reicht nicht
Høiby bleibt in U-Haft trotz kranker Mutter

Berufungsgericht lehnt Freilassung von Marius Borg Høiby ab

Marius Borg Høiby, der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, bleibt trotz der schweren Erkrankung seiner Mutter in Untersuchungshaft. Ein Berufungsgericht in Norwegen wies seinen Antrag auf Freilassung ab und begründete dies mit einer hohen Wiederholungsgefahr. Die Richter sehen eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der 29-Jährige im Falle seiner Freilassung neue Straftaten begehen werde. Besonders betonten sie ein bestehendes Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin, gegen das Høiby in der Vergangenheit mehrfach verstoßen hatte.

Høiby wollte bei seiner kranken Mutter sein

Høiby hatte die Freilassung beantragt, um bei seiner lebensbedrohlich kranken Mutter sein zu können. Der Gesundheitszustand von Kronprinzessin Mette-Marit hat sich in den letzten Monaten drastisch verschlechtert; sie leidet an Lungenfibrose und wartet auf eine Lungentransplantation. Ein Gericht in Oslo hatte dem Antrag am Montag zunächst stattgegeben, doch die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung ein, die aufschiebende Wirkung hatte.

Vor Gericht beteuerte Høiby, drogenfrei zu sein, und versicherte, dass er wegen der Krankheit seiner Mutter niemals etwas tun würde, das die Situation verschlimmert. Das Berufungsgericht schenkte diesen Aussagen jedoch keinen Glauben. In der Entscheidung hieß es, Høiby sei sich der Konsequenzen seiner Verstöße gegen das Kontaktverbot stets bewusst gewesen, ohne dass ihn dies davon abgehalten habe. Er habe verstanden, dass er seine Familie mit den Straftaten, seinem umfangreichen Drogenkonsum und der medialen Aufmerksamkeit belastet habe, dennoch habe er weitere Straftaten begangen.

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Keine Sonderbehandlung für Høiby

Das Gericht zeigte zwar Mitgefühl für Høibys Situation und erkannte an, dass die Untersuchungshaft für ihn hart sei, doch es könne nicht sehen, dass die Belastungen für ihn anders seien als für andere Inhaftierte mit schwer kranken Eltern. Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts hätte Høiby noch vor den Obersten Gerichtshof ziehen können, entschied sich aber laut seiner Verteidiger dagegen. Seine Anwältin Ellen Holager Andenæs zeigte sich enttäuscht und erklärte, man verstehe den Beschluss nicht.

Urteilserwartung am kommenden Montag

Ein Grund für die Entscheidung des Berufungsgerichts war die voraussichtlich noch kurze Dauer der Untersuchungshaft: Bereits am kommenden Montag wird das Urteil im Mammutprozess gegen Høiby verkündet. Der 29-Jährige ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem soll er vier Frauen nach norwegischem Recht vergewaltigt haben, während diese schliefen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten gefordert.

Der Prozess gegen ihren Sohn sowie der Skandal um ihre Freundschaft zu dem Sexualverbrecher Jeffrey Epstein hatten Mette-Marit in den vergangenen Monaten zusätzlich zu ihrer Krankheit schwer belastet. Die Kronprinzessin leidet an der chronischen, unheilbaren Lungenfibrose und wurde vergangene Woche auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gesetzt. Nach norwegischen Medienberichten ist Voraussetzung dafür, dass ein Patient ohne eine neue Lunge nur noch maximal ein Jahr zu leben hätte. Im Alltag ist Mette-Marit auf ein Sauerstoffgerät angewiesen. Ihr Zustand hatte sich zuletzt weiter verschlechtert, weshalb ihre Tochter, Erbprinzessin Ingrid Alexandra, aus Australien zurückkehrte und Kronprinz Haakon eine Reise nach Japan verkürzte.

Høiby: Jeder Besuch der Mutter könnte der letzte sein

Bei dem Gerichtstermin in Oslo hatte Høiby laut der Zeitung „Verdens Gang“ gesagt: „Da drinnen zu sitzen, während Mama so krank ist, ist nicht auszuhalten.“ Jeder Besuch von ihr im Gefängnis könne der letzte sein. Bereits im Mai hatte Høiby erfolglos versucht, mit einer elektronischen Fußfessel aus der U-Haft freizukommen; damals ging der Fall bis vor das höchste norwegische Gericht. Der neue Antrag wurde mit dem veränderten Gesundheitszustand seiner Mutter begründet.

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Trotz der Sorge um Mette-Marit hatte sich die Polizei am Freitag gegen die Freilassung ausgesprochen. Das erstinstanzliche Gericht sah dies am Montag anders und argumentierte, dass eine Fortsetzung der Inhaftierung nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schwierigen Lage sehr belastend wäre. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung jedoch auf.