Prien plant Kürzung beim Unterhaltsvorschuss: Nur bis 16 Jahre
Prien plant Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zu zahlen. Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums bestätigte in Berlin, dass ein Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorgelegt werden soll. Vorgesehen ist demnach, den Unterhaltsvorschuss für Kinder bis einschließlich 15. Lebensjahr zu gewähren. Hintergrund seien die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt.

Hintergrund der geplanten Kürzung

Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht, wie der Sprecher erläuterte. Der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Die Reform von 2017 hatte die Leistung ausgeweitet: Vor dem 1. Juli 2017 bestand der Anspruch nur für Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Monate. Seither fließt das Geld bis zum 18. Geburtstag ohne zeitliche Begrenzung. Nun soll diese Ausweitung teilweise zurückgedreht werden.

Ziele der Reform: Unterstützung für Alleinerziehende

Der Sprecher betonte, dass das Ziel bleibe, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist. Gleichzeitig solle der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden. Alleinerziehende können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Der Staat kann sich das Geld von den säumigen Elternteilen zurückholen, was in der Praxis jedoch nur in einer Minderheit der Fälle gelingt.

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Kritik vom Deutschen Kinderhilfswerk

Das Deutsche Kinderhilfswerk übt scharfe Kritik an den Plänen. Sprecher Uwe Kamp erklärte: „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen.“ Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen könnten von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.

Forderung nach mehr Finanzspielräumen

Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ Deutschland erfülle die UN-Kinderrechtskonvention 33 Jahre nach Inkrafttreten nur unvollständig. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern seien riesig, Defizite gebe es vor allem in einem östlichen und vier westlichen Ländern.

Auswirkungen auf betroffene Familien

Die geplante Kürzung könnte insbesondere Familien mit älteren Kindern treffen, die bisher bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hatten. Nach Angaben des Ministeriums sollen die Einsparungen dazu beitragen, den Bundeshaushalt zu entlasten. Kritiker befürchten jedoch, dass die Maßnahme die ohnehin hohe Kinderarmut in Deutschland weiter verschärfen wird. Laut Statistischem Bundesamt waren 2024 rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Armut bedroht. Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses könnte diese Zahl weiter steigen lassen.

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