Studierende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, geben im Durchschnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 im Schnitt 54 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens. Zum Vergleich: In der gesamten Bevölkerung liegt dieser Wert bei 24 Prozent.
Alleinlebende besonders betroffen
Alleinlebende Studierende geben sogar 56 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aus. Wer mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenlebt, verwendet etwa 49 Prozent des Haushaltseinkommens fürs Wohnen. Die Statistiker stellten fest, dass im vergangenen Jahr rund 65 Prozent der Studierenden mit eigener Haushaltsführung als „durch Wohnkosten überlastet“ galten. Dies sei dann der Fall, wenn die Belastung durch Wohnkosten auch nach Abzug bestimmter Leistungen noch über 40 Prozent des Haushaltseinkommens liegt. In der Gesamtbevölkerung beträgt dieser Anteil nur 11 Prozent.
Einkommenssituation der Studierenden
„Viele Studierende verfügen über ein insgesamt geringes Einkommen. Das liegt auch daran, dass sie sich in einer Lebensphase befinden, in der sie in ihre Ausbildung und somit in ihr späteres Berufsleben investieren“, schreiben die Statistiker. Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung hatte zuletzt ein Einkommen von weniger als 963 Euro pro Monat (Medianwert des Nettoäquivalenzeinkommens).
Einkommensquellen der Studierenden
„Große Teile ihrer Einkünfte beziehen Studierende aus eigener Erwerbstätigkeit“, hieß es. Bei Studierenden mit eigener Haushaltsführung machte die Erwerbstätigkeit im Schnitt 45 Prozent der Einkünfte aus. 29 Prozent kamen von privater Unterstützung wie Unterhaltszahlungen von Angehörigen, 14 Prozent waren Bafög-Leistungen oder Stipendien und 12 Prozent sonstige Einkünfte wie Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.
Bei allen Studierenden zusammen war die Verteilung etwas anders: 43 Prozent der Einkünfte stammten aus Erwerbseinkommen, 15 Prozent aus privater Unterstützung, 12 Prozent aus Bafög und anderen Beihilfen, und 29 Prozent aus sonstigen Einkünften wie Kindergeld oder Hinterbliebenenrente.



