Badenberg will Jugendstrafrecht für Heranwachsende abschaffen
Badenberg will Jugendstrafrecht für Heranwachsende abschaffen

Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat sich Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dafür ausgesprochen, bei jungen Erwachsenen üblicherweise kein Jugendstrafrecht mehr anzuwenden. Im Interview mit der „Welt am Sonntag“ sagte sie, das Jugendstrafrecht solle „in diesen Konstellationen nur noch ausnahmsweise in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen“. Sie plädiere für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige.

Badenberg argumentierte, der Gesetzgeber unterstelle Volljährigen die volle Geschäftsfähigkeit. Zudem könnten sie durch die Ausübung ihres Wahlrechts über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden. „Dass bei volljährigen Tätern unter 21 gerade in Fällen schwerer Kriminalität dennoch in der Regel das Jugendstrafrecht angewendet wird, halte ich für überholt“, so die CDU-Politikerin.

Unterstützung aus Sachsen

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) pflichtete Badenberg bei und forderte ebenfalls eine Umkehr der bisherigen Praxis. „Die derzeitigen Regelungen werden der Realität schwerer Gewalttaten junger Täter häufig nicht mehr gerecht“, sagte sie der Zeitung. Der Erziehungsgedanke beim Umgang mit jungen Straftätern bleibe zwar richtig und wichtig. „Er darf aber nicht dazu führen, dass notwendige und konsequente Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben oder unnötig bürokratisch erschwert werden.“

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Für Heranwachsende solle künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten, so Geiert. Jugendstrafrecht müsse in diesen Fällen die begründungsbedürftige Ausnahme sein. Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnte sie ab. „Aus unserer Sicht wäre eine grundsätzliche Reform im Jugendstrafrecht nachhaltiger, die sich nicht nur auf die sogenannten Gefährder bezieht“, sagte die CDU-Politikerin.

Rechtslage für Heranwachsende

In Deutschland gilt das Jugendstrafrecht für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren entscheidet das Gericht im Einzelfall, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Nach § 105 Jugendgerichtsgesetz ist Jugendstrafrecht anzuwenden, wenn der Heranwachsende nach seiner seelischen und geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichzusetzen ist oder wenn die Tat eine Jugendverfehlung darstellt. In der Praxis wird bei schwerer Kriminalität häufig das Jugendstrafrecht angewendet – genau das wollen die beiden Justizministerinnen ändern.

Diese Regelung ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln, dass schwere Gewalttaten Heranwachsender mitunter zu milde bestraft würden. Die Justizministerinnen argumentieren, dass die Strafrechtspraxis der gesellschaftlichen Realität nicht mehr entspreche. Eine mögliche Reform könnte vorsehen, dass Heranwachsende grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden und Jugendstrafrecht nur noch dann zur Anwendung kommt, wenn besondere Umstände vorliegen.

Der Anschlag im Tiergarten

Hintergrund der Forderungen ist der Terroranschlag in Berlin am 25. Juli. Ein 21-jähriger Attentäter fuhr im Tiergarten mit einem Auto mehrere Passanten an, bevor er – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen angriff. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Islamist wurde am Tag darauf von Polizisten erschossen, als sie ihn festnehmen wollten.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft hatte der Attentäter zuvor mehrfach versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nachdem diese Versuche fehlgeschlagen waren, wurde er im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Nach längerer Untersuchungshaft verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht im Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration

Debatte um die Reform

Die Forderungen aus Berlin und Sachsen dürften die Diskussion über den Umgang mit jungen erwachsenen Straftätern weiter anheizen. Während Juristen und Politiker über eine grundlegende Reform des Jugendstrafrechts streiten, verweisen Befürworter der bestehenden Regelung auf den Erziehungsgedanken. Die beiden CDU-Politikerinnen argumentieren dagegen, dass schwere Straftaten nicht mehr im Jugendstrafrecht verhandelt werden sollten, wenn der Täter volljährig ist.

Ob die Initiative zu einer Gesetzesänderung führt, ist offen. Zuständig wäre der Bundesgesetzgeber. Die Diskussion dürfte jedoch durch den konkreten Berliner Fall weiter an Dynamik gewinnen.