Das Landgericht Kassel verkündet am heutigen Dienstag um 9.00 Uhr das Urteil im Prozess um die tödlichen Messerattacken, die sich im März vergangenen Jahres in der nordhessischen Stadt ereignet haben. Zwei Männer waren damals innerhalb weniger Stunden durch Messerstiche getötet worden. Angeklagt sind ein 38-jähriger Mann und seine inzwischen 30-jährige Ex-Freundin. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen beide den Vorwurf des zweifachen Mordes und des schweren Raubes.
Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit längerem. Nach Angaben der Anklagebehörde war ein Streit um Drogen und Bargeld der Auslöser. Bei den Opfern handelt es sich um den 44-jährigen besten Freund des Angeklagten sowie um einen 51-jährigen Bekannten. Der 44-Jährige erlitt laut Anklage insgesamt 20 Messerstiche, der 51-Jährige wurde mit 30 Stichen getötet. Die Tatnacht hatte in Kassel Bestürzung ausgelöst.
Geständnis und Entlastung der Ex-Freundin
Im Verlauf des Prozesses legte der Hauptbeschuldigte ein Geständnis ab. Der 38-Jährige, der die deutsche und die kasachische Staatsangehörigkeit besitzt, räumte ein, für die Taten verantwortlich zu sein. Zugleich belastete er seine mitangeklagte Ex-Freundin nicht. Sie sei lediglich dabei gewesen, sagte er aus. Diese Einlassung führte dazu, dass die 30-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.
Die Frau hatte ihre Beteiligung ebenfalls bestritten. Sie gab an, sich dem Angeklagten nicht widersetzt zu haben, weil sie faktisch sein Eigentum gewesen sei, das immer mitgehen musste. Andernfalls wäre sie getötet oder zumindest schwer verletzt worden, so ihre Darstellung. Das Gericht hörte in diesem Zusammenhang mehrere Zeugen und sichtete Ermittlungsakten, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen zu prüfen.
Prozessverlauf und Beweisaufnahme
Der Prozess vor der Schwurgerichtskammer begann vor rund vier Monaten. Seitdem wurden zahlreiche Beweise erhoben, darunter Zeugenaussagen, Spurenanalysen und rechtsmedizinische Gutachten. Im Mittelpunkt standen die Abläufe in der Tatnacht sowie die Frage, welche Rolle der 30-Jährigen zukam. Die Verantwortung des Angeklagten war nach seinem Geständnis unbestritten, doch das Ausmaß der Beteiligung seiner Ex-Freundin blieb umstritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag die Auffassung vertreten, dass der 38-Jährige aus Habgier handelte. Die beiden Opfer hätten im Zusammenhang mit Drogengeschäften Geld geschuldet. Der Angeklagte habe die Schulden gewaltsam eintreiben wollen. Die Verteidigung des Hauptangeklagten plädierte hingegen für eine Verurteilung wegen Totschlags, da ein Mordmerkmal nicht zweifelsfrei belegt sei. Auch die Höhe der Strafe war Gegenstand der Plädoyers.
Mögliche Urteile und Erwartungen
Für den 38-Jährigen könnte eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden, sofern das Gericht einen Mord als erwiesen ansieht. Sollte das Gericht lediglich einen Totschlag feststellen, wäre eine zeitige Freiheitsstrafe möglich. Die 30-Jährige könnte freigesprochen werden, wenn die Kammer ihrer Schilderung folgt. Alternativ könnte sie wegen Beihilfe zum Mord oder wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Das Urteil wird am Vormittag verkündet.
Landgericht und Staatsanwaltschaft haben für den Verkündungstermin einen mehrere Stunden umfassenden Zeitplan aufgestellt. Nach der Urteilsverkündung werden die Richter die wesentlichen Gründe mündlich erläutern. Eine Revision gegen das Urteil können die Prozessbeteiligten innerhalb einer Woche nach Zustellung einlegen. Der Fall hat in der Öffentlichkeit große Beachtung gefunden, da er die Themen Gewalt in Beziehungen und Drogenkriminalität berührt.
Hintergründe der Tat und gesellschaftliche Bedeutung
Die beiden Männer wurden innerhalb weniger Stunden Opfer von Messerattacken. Der 44-jährige beste Freund und der 51-jährige Bekannte des Angeklagten waren offenbar in das Drogenmilieu verstrickt. Die Bluttat ereignete sich in einem Wohngebiet in Kassel; die Polizei rückte mit zahlreichen Kräften an. Erst nach und nach konnten die Ermittler die Abläufe rekonstruieren. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf DNA-Spuren, Zeugenaussagen und die Einlassungen der Beteiligten.
Für die Angehörigen der Opfer ist der heutige Urteilsspruch ein zentraler Moment. Viele haben den Prozess von Beginn an verfolgt. Die Entscheidung des Landgerichts wird nicht nur über die Schuld der Angeklagten befinden, sondern auch darüber, wie die Kammer die widersprüchlichen Aussagen bewertet. Das Urteil könnte damit Maßstäbe für ähnlich gelagerte Fälle setzen.



