Verletzte Tiere: Nachtfahrverbot für Mähroboter soll Igel schützen
Mähroboter: Nachtfahrverbot zum Schutz von Igeln

Ein Nachtfahrverbot für Mähroboter soll Igel künftig vor schweren Verletzungen bewahren. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, wird die Forderung nach einer solchen Regelung immer lauter. Tierschützer und Politiker verschiedener Parteien machen sich für ein Verbot der nächtlichen Nutzung der automatischen Rasenmäher stark, um die nachtaktiven Tiere zu schützen.

Die Gefahr in der Dämmerung

Igel sind vor allem in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche. In vielen Siedlungen treffen sie dabei auf Mähroboter, die gerade in diesen Stunden leise und unbeobachtet ihre Runden drehen. Kommt es zur Begegnung, haben die Tiere kaum eine Chance: Sie rollen sich zusammen und erleiden durch die rotierenden Klingen schwere Schnittverletzungen, die häufig tödlich enden. Die Tiere ziehen sich bei Gefahr zusammen und bieten so eine große Angriffsfläche für die Messer.

Nach Branchenangaben sind in deutschen Gärten mittlerweile mehr als eine Million dieser Geräte im Einsatz. Die Dunkelziffer der dabei getöteten oder verletzten Tiere dürfte nach Einschätzung von Naturschützern deutlich höher liegen, als offizielle Zahlen zeigen. Besonders problematisch ist der Einsatz in den Sommermonaten, wenn viele Jungigel erste Streifzüge durch die Vorgärten unternehmen.

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Was die Politik plant

Bereits seit Längerem gibt es auf kommunaler Ebene Vorstöße, Mähroboter nachts zu verbieten. Einige Städte haben entsprechende Empfehlungen ausgesprochen oder den Betrieb im öffentlichen Grün bereits untersagt. Nun wird auch eine bundesweite Regelung geprüft. Laut dem Bericht der Augsburger Allgemeinen haben sich mehrere Bundesländer dafür ausgesprochen, das Thema im Bundesrat zu behandeln.

Eine Änderung des Tierschutzgesetzes gilt als wahrscheinlichster Weg. Darin könnte festgeschrieben werden, dass Mähroboter nur zu bestimmten Tagzeiten betrieben werden dürfen. Die Industrie hält eine solche Regelung für technisch umsetzbar: Viele Geräte ließen sich per Software so programmieren, dass sie in der Nacht automatisch abschalten. Auch eine Nachrüstung älterer Modelle ist denkbar.

Wie ein Nachtfahrverbot wirken würde

Ein Verbot der nächtlichen Nutzung würde dem Bericht zufolge nicht nur Igeln zugutekommen, sondern auch anderen nachtaktiven Arten wie Fledermäusen, Blindschleichen und Käfern. Zudem verringerte es die Lärmbelastung in Wohngebieten. Kritiker wenden ein, dass Mähroboter oft absichtlich nachts liefen, weil sie dann nicht stören. Befürworter halten dem entgegen, dass der Tierschutz Vorrang haben müsse.

Um eine einheitliche Rechtslage zu schaffen, fordern Kommunen und Verbände dem Bericht zufolge eine verbindliche Regelung auf Bundesebene. Nur so könne verhindert werden, dass in einzelnen Städten unterschiedliche Vorschriften gelten und die Hersteller mit uneinheitlichen Anforderungen konfrontiert werden.

Tierfreundliche Alternativen für den Garten

Bis zu einer gesetzlichen Regelung können Gartenbesitzer selbst einen Beitrag leisten. Der einfachste Schritt ist, den Mähroboter nur tagsüber einzusetzen. Naturschützer empfehlen zudem, das Gras nicht kürzer als vier Zentimeter zu mähen und Randbereiche als Rückzugsorte für Tiere stehen zu lassen.

  • Mähroboter nach Möglichkeit nur zwischen 8 und 18 Uhr fahren lassen
  • Gras nicht zu kurz schneiden, auf eine Schnitthöhe von mindestens 4 Zentimetern achten
  • Laub- und Reisighaufen als natürliche Unterschlupfe im Garten belassen
  • Hindernissensoren des Mähers regelmäßig prüfen und reinigen

Wer auch ohne Mähroboter einen gepflegten Rasen möchte, kann auf den klassischen Spindelmäher oder die Sense zurückgreifen – schonend für Tiere und obendrein umweltfreundlich.

Noch keine Entscheidung

Der Vorstoß für ein Nachtfahrverbot findet zwar breite Zustimmung, eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus. Der Bundesrat hat sich bereits in der Vergangenheit mit dem Thema befasst, eine konkrete Gesetzesinitiative gibt es bislang aber nicht. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung dem Druck von Tierschützern nachgibt und noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorlegt.

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Sollte es tatsächlich zu einer Regelung kommen, dürften die Hersteller ihre Geräte anpassen müssen. Branchenkreise gehen davon aus, dass eine Umstellung ohne größere technische Hürden möglich ist. Bis dahin appellieren Tierschützer an die Vernunft der Besitzer: Wer den Mähroboter nachts in Ruhe lässt, rettet im Zweifel ein Igel-Leben.