Mehrere hessische Kommunen haben ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter erlassen, um Igel und andere Kleintiere besser zu schützen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, gelten die Regelungen unter anderem in den Städten Marburg und Hanau sowie in den Landkreisen Gießen und Kassel. Die Geräte dürfen dort jeweils von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang nicht eingesetzt werden.
Hintergrund des Verbots ist die Gefahr, die von den automatischen Mähgeräten für Igel ausgeht. Die Tiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv, um Nahrung zu suchen. Ausgerechnet in diesen Zeiten sind Mähroboter in vielen Gärten im Einsatz. Die scharfen Rotorblätter können den Tieren schwerste Verletzungen zufügen, die häufig zum Tod führen.
Der Igel steht seit 2023 auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Säugetiere Hessens. Damit wird die Art zwar noch nicht als unmittelbar bedroht eingestuft, aber die Bestände geben Anlass zur Sorge. Insbesondere in privaten Gärten finden Igel ideale Lebensbedingungen mit einem reichhaltigen Nahrungsangebot und zahlreichen Versteckmöglichkeiten. Gleichzeitig sind genau diese Flächen oft der Einsatzort von Mährobotern.
BUND Hessen fordert grundsätzliches Verbot
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Hessen begrüßt die Einführung lokaler Nachtfahrverbote, hält diese aber für unzureichend. „Wir möchten, dass diese Geräte in der Nacht und in der Dämmerung einfach gar nicht eingeschaltet werden dürfen", erklärte Naturschutzreferentin Josephin Bruhn.
Die Expertin wies darauf hin, dass Igel häufig in privaten Gärten anzutreffen seien, da sie dort gute Bedingungen und ausreichend Nahrung vorfänden. Das Problem mit Mährobotern liege darin, dass sie oft nachts betrieben würden, wenn die dämmerungs- und nachtaktiven Igel auf Nahrungssuche seien. Da die Geräte häufig über keine geeignete Sensorik verfügten, um Tiere zu erkennen, würden sie diese oft schwer verletzen oder sogar töten.
Warum Mähroboter zur Gefahr für den Igel werden
Igel legen in einer einzigen Nacht mehrere Kilometer zurück, um an Futter zu gelangen. Dabei überqueren sie Rasenflächen, die von Mährobotern bearbeitet werden. Anders als größere Tiere nehmen Igel die herannahende Maschine kaum wahr. Bei Gefahr rollen sie sich zusammen und bleiben regungslos liegen – eine Schutzstrategie, die gegenüber einem Mähroboter jedoch wirkungslos bleibt.
Die Kommunen reagieren mit ihren Verboten auf diese besondere Gefährdungssituation. Das Zeitfenster des Verbots – von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde nach Sonnenaufgang – umfasst genau die Aktivitätsphasen der Tiere. So sollen die Igel in den betroffenen Gebieten unbeschadet durch die Nacht kommen.
Gartenbesitzer müssen Mähroboter umstellen
Für Gartenbesitzer in den betroffenen Kommunen bedeutet die neue Regelung, dass sie ihre Mähroboter auf die Tagprogrammierung einstellen müssen. Die Zeitschaltuhr ist so zu programmieren, dass das Gerät mindestens eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang in die Ladestation zurückkehrt und erst wieder eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang startet. Verstöße gegen die Anordnung können mit Bußgeldern geahndet werden.
Der BUND Hessen hofft, dass sich weitere Kommunen anschließen. „Ein generelles Verbot in ganz Hessen wäre der effektivste Schutz für Igel und andere nachtaktive Tiere", betonte Bruhn. Auch eine Nachrüstpflicht für bessere Kollisionssensoren wird von Umweltschützern immer wieder gefordert, ist bislang aber nicht in Sicht.
Die Debatte um die Gefahren von Mährobotern ist nicht neu. Immer wieder sorgten Berichte über verletzte Igel in deutschen Gärten für Aufsehen. Mit den neuen Nachtfahrverboten wollen die hessischen Kommunen nun einen aktiven Beitrag zum Artenschutz leisten. Naturschützer sehen darin einen ersten Schritt, halten aber weitere Maßnahmen für notwendig, um die heimische Tierwelt nachhaltig zu schützen.



