Großglockner-Tragödie: Berufung nach Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung
Berufung nach Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung am Großglockner

Berufung nach Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung am Großglockner

Ein tragischer Alpinunfall am höchsten Berg Österreichs führt zu einem juristischen Nachspiel. Ein Mann hat gegen seine Verurteilung wegen des Todes seiner Freundin auf dem Großglockner Berufung eingelegt. Das Landesgericht Innsbruck bestätigte, dass sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Revision beantragt haben.

Milde Strafe trotz schwerwiegender Vorwürfe

Der 37-jährige Angeklagte wurde vorige Woche in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 9.600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der erfahrene Alpinist seine Verantwortung gegenüber seiner 33-jährigen Freundin vernachlässigt hatte.

Die konkreten Vorwürfe lauteten:

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  • Unzureichende Planung der gemeinsamen Tour auf den 3.798 Meter hohen Großglockner
  • Mangelnde Aufklärung der Partnerin über die alpinen Herausforderungen
  • Versäumnis eines rechtzeitigen Notrufs, als der Frau unterhalb des Gipfels die Kraft ausging

Mildernde Umstände und juristische Konsequenzen

Obwohl die maximal mögliche Strafe drei Jahre Haft betragen hätte, entschied sich der Richter für eine mildere Bestrafung. Als Milderungsgründe nannte er die Unbescholtenheit des Angeklagten, den Verlust seiner Lebensgefährtin und die Anfeindungen in Sozialen Medien.

Dennoch bekämpft der Verteidiger die Höhe der Strafe und hat Berufung gegen die Verurteilung an sich eingelegt. Zudem werden Mängel im Gerichtsverfahren beanstandet. Über die Berufung wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Hintergrund der tragischen Tour

Das Paar war im Januar 2025 auf den Großglockner gestiegen. Während der Mann über große Erfahrung im hochalpinen Bereich verfügte, hatte seine bergsportbegeisterte Freundin noch nie zuvor eine solche Wintertour unternommen. Im eisigen Wind kamen die beiden nur langsam voran.

Knapp unterhalb des Gipfels erfror die Frau schließlich allein in der Nacht, während ihr Freund versuchte, Hilfe zu holen. Der Angeklagte hat seine Unschuld stets beteuert und argumentiert, er habe alles in seiner Macht Stehende getan, um seine Partnerin zu retten.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Verantwortung bei alpinen Unternehmungen auf und zeigt, wie tragische Unfälle nicht nur persönliche, sondern auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts wird mit Spannung erwartet.

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