Datenschutz-Skandal in Lübeck: Alles-Blitzer erfasst Fußgänger und Radfahrer
Datenschutz-Skandal: Lübecker Alles-Blitzer erfasst Fußgänger

Datenschutz-Skandal in Lübeck: Alles-Blitzer erfasst Fußgänger und Radfahrer

Ein umstrittener Blitzer in der Hansestadt Lübeck hat für erhebliche Aufregung gesorgt. Das Gerät, das vor dem Burgtor positioniert war, fotografierte Ende vergangenen Jahres nicht nur Autos und Motorräder, sondern auch Radfahrer und sogar Fußgänger. Diese umfassende Überwachung hat nun zu einer heftigen Kontroverse geführt, bei der die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen infrage gestellt wird.

Hohe Einnahmen und zahlreiche Betroffene

Zwischen dem 11. und 30. Dezember wurden insgesamt 1.210 Fahrzeuge geblitzt, was der Stadt Lübeck Einnahmen in Höhe von 60.500 Euro einbrachte. Jedes erfasste Fahrzeug sollte mit einer Strafe von 50 Euro belegt werden. Bemerkenswert ist, dass nicht nur auswärtige Verkehrsteilnehmer betroffen waren: Ganze 634 Fahrzeuge mit Lübecker Kennzeichen wurden ebenfalls fotografiert, 60 davon sogar mehrfach. Ein Fahrer schaffte es, zehnmal erwischt zu werden.

Die Stadtverwaltung gab an, dass Aufnahmen von Fußgängern und Radfahrern gelöscht wurden. Offiziell sollte der Blitzer das Zufahrtsverbot in eine Sackgasse vor den Weihnachtsmärkten überwachen. Doch die hohe Anzahl von durchschnittlich 65 Verstößen pro Tag wirft die Frage auf, ob es sich hier wirklich um eine Sicherheitsmaßnahme oder eher um eine lukrative Einnahmequelle handelte.

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Kritik von ADAC und Datenschützern

Der ADAC kritisierte das Vorgehen scharf. Sprecher Rainer Pregla betonte: „Hier wurden Fußgänger und Radfahrer ohne konkreten Anlass erfasst.“ In Schleswig-Holstein gebe es keine ausdrückliche Rechtsgrundlage für eine derart umfassende Überwachung. Inzwischen hat sich auch die Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall befasst, was die rechtlichen Bedenken unterstreicht.

Arndt Kempgens, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen. Er führt die hohe Verstoßzahl auf möglicherweise missverständliche Beschilderung zurück. Dies könne ein Grund sein, die Strafzettel zu stornieren – eine Möglichkeit, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, wenn die Ahndung nicht geboten ist.

Fazit: Ein Fall mit weitreichenden Folgen

Der Fall des Lübecker Alles-Blitzers zeigt, wie schnell technische Überwachungsmaßnahmen an ihre rechtlichen Grenzen stoßen können. Während die Stadt auf Sicherheit pocht, sehen Kritiker darin eine Form der Abzocke. Die anhaltende Diskussion wird voraussichtlich nicht nur in Lübeck, sondern bundesweit Auswirkungen auf den Umgang mit Verkehrsüberwachung haben.

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