Initiative Freiheitsfonds befreit Schwarzfahrer aus Haft und fordert Gesetzesänderung
Jedes Jahr landen in Deutschland zwischen 7.000 und 9.000 Menschen im Gefängnis, weil sie in Bussen und Bahnen ohne gültigen Fahrschein unterwegs waren. Nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich beim mehrmaligen Schwarzfahren um eine Straftat. Wer die verhängte Geldbuße nicht bezahlen kann, muss stattdessen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die bundesweit aktive Initiative Freiheitsfonds setzt sich genau für diese Personengruppe ein und kauft sie aus der Haft frei.
Über 1.500 Menschen seit 2021 befreit
Seit ihrer Gründung im Jahr 2021 hat die Initiative nach eigenen Angaben bereits mehr als 1.500 Menschen freigekauft und insgesamt 291 Haftjahre aufgelöst. Am Dienstag dieser Woche fand erneut eine solche Befreiungsaktion statt. Um einen Gefangenen aus der Haft zu holen, zahlt der Freiheitsfonds durchschnittlich 800 Euro – ein Betrag, der sich am individuellen Tagessatz der betroffenen Person orientiert.
„Die Ersatzfreiheitsstrafe gehört generell abgeschafft“, erklärt Leonard Ihßen, Sprecher der Initiative, gegenüber der Nachrichtenagentur KNA. „Sie betrifft immer wieder dieselbe Gruppe: die Mittellosen.“ Die meisten der freigekauften Personen seien erwerbslos, einige sogar wohnungslos. Oder sie werden es durch den Gefängnisaufenthalt: Viele Häftlinge könnten wegen der Inhaftierung ihre Miete nicht mehr bezahlen und verlören so ihre Wohnung, was teilweise zur Obdachlosigkeit nach der Entlassung führe.
Kosten für den Staat und soziale Ungerechtigkeit
Die Initiative kritisiert nicht nur die soziale Ungerechtigkeit des Systems, sondern auch die finanziellen Folgen für den Staat. Ein Häftling koste die öffentliche Hand je nach Bundesland zwischen 150 und 200 Euro pro Tag. „Der Staat zahlt ganz ganz viel Geld für Leute, die etwas gemacht haben, weil sie ganz ganz wenig Geld haben, um sie ganz ganz schwer zu bestrafen“, bringt Ihßen die Absurdität der Situation auf den Punkt.
Die Forderung des Freiheitsfonds ist eindeutig: Schwarzfahren soll von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Dadurch würden keine Vorstrafen mehr riskiert, und es käme ausschließlich zu Bußgeldern. Dieser Vorschlag wird auch politisch regelmäßig diskutiert. Erst vergangene Woche stellte die Linkenfraktion im Bundestag eine Kleine Anfrage zur „Praxis und Auswirkungen der Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein“.
Verkehrsunternehmen halten an Straftatbestand fest
Gegen eine Abschaffung des Paragrafen 265a StGB positioniert sich der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Aus Sicht des Verbandes muss Schwarzfahren eine Straftat bleiben, um das Personal bei Ticketkontrollen zu schützen und die Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten. Zudem würden sich unter den Schwarzfahrern hin und wieder gesuchte Straftäter befinden, was die Kontrollen zusätzlich rechtfertige.
Die Debatte um den Paragrafen 265a und die Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen zeigt somit einen grundlegenden Konflikt zwischen sozialer Gerechtigkeit und ordnungspolitischen Erwägungen auf. Während der Freiheitsfonds die menschlichen und finanziellen Kosten des aktuellen Systems anprangert, betonen die Verkehrsunternehmen die Notwendigkeit eines wirksamen Rechtsschutzes.



