Lebenslange Haft für Nachbarn: Mord aus Habgier in Bad Münder durch DNA bewiesen
Lebenslang für Mord aus Habgier in Bad Münder

Lebenslange Haft für Nachbarn: Mord aus Habgier in Bad Münder durch DNA bewiesen

Im Mordprozess um die Tötung einer Frau in Bad Münder hat das Landgericht Hannover deren Nachbarn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sprach den 59-Jährigen des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig und sah Habgier als zentrales Motiv für die brutale Tat.

Desaströse Lebenssituation führte zu tödlicher Gewalt

Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Mann seine Nachbarin im Juli 2025 aus Habgier, um an Geld zu kommen. Der Vorsitzende Richter betonte, der Angeklagte habe sich in einer „desaströsen Lebenssituation“ befunden und sich bewusst dafür entschieden, massive Gewalt anzuwenden. „Das ist das verwerfliche Motiv der Tat“, sagte der Richter und verwies auf das „Gewinnstreben um jeden Preis“, das den Mann dazu trieb, der Frau für mehrere Hundert Euro das Leben zu nehmen.

Sechs Messerstiche und Eventualvorsatz als Tatmerkmale

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige die Frau in ihrer Wohnung mit massiver Gewalt angriff und ihr sechs Messerstiche in Rücken und Nacken versetzte. Das Gericht ging dabei von sogenanntem Eventualvorsatz aus, was bedeutet: Der Täter wollte den Tod seiner Nachbarin zwar nicht zwingend, nahm diesen aber billigend in Kauf, um sein Ziel zu erreichen – das Geld.

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DNA-Gutachten und Verhalten nach der Tat als Beweise

Die Kammer stützte sich bei ihrer Entscheidung vor allem auf ein DNA-Gutachten, das die Täterschaft eindeutig belegen soll. Auch das Verhalten nach der Tat sprach gegen den Angeklagten. Demnach nahm der Mann Bargeld an sich, verließ die Wohnung und nutzte das Geld später für:

  • Essensbestellungen
  • Die Begleichung einer alten Rechnung in einem Restaurant
  • Mehrfache Reisen mit Zug und Bus durch Deutschland und ins Ausland

Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit unterschiedlichen Forderungen

Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hingegen äußerte Zweifel an der Täterschaft und brachte im Falle einer Verurteilung eine deutlich geringere Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren ins Spiel. Diese Argumente fanden jedoch beim Gericht keine Berücksichtigung.

Der Angeklagte kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen, während der Haftbefehl bestehen bleibt. Das Urteil unterstreicht die Schwere der Tat und die klare Beweislage, die zur Verurteilung führte.

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