Fall Ofarim: Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen nach Dschungelcamp-Äußerungen ab
Ofarim-Fall: Keine neuen Ermittlungen nach Dschungelcamp

Staatsanwaltschaft Leipzig: Keine neuen Ermittlungen im Fall Ofarim

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat klargestellt, dass es keinen Anlass für neue Ermittlungen im Fall des Sängers Gil Ofarim gibt. Dies betonte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz, Sprecher der Behörde, in einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung erfolgte trotz jüngster Äußerungen Ofarims im RTL-Dschungelcamp, in denen er auf angebliche Ungereimtheiten und mögliche Manipulationen einer Videoaufnahme hinwies.

Hintergrund: Antisemitismus-Vorwürfe und deren Widerlegung

Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück, als Ofarim sich auf Instagram als Opfer antisemitischer Äußerungen eines Mitarbeiters eines Leipziger Hotels darstellte. Diese Vorwürfe stellten sich später als falsch heraus. In einem anschließenden Verleumdungsprozess nahm Ofarim seine Darstellung zurück und entschuldigte sich. Das Landgericht Leipzig stellte das Strafverfahren am 21. August 2024 endgültig ein, nachdem Ofarim eine gerichtlich angeordnete Geldauflage vollständig gezahlt hatte.

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass diese Einstellung kein Freispruch sei. Vielmehr habe das Gericht festgestellt, dass durch Ofarims Geständnis, seine Entschuldigung beim Geschädigten und die Erfüllung der Auflagen das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung erloschen sei, sodass kein Urteilsspruch mehr erforderlich war.

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Dschungelcamp-Äußerungen führen nicht zu Verfahrenswiederaufnahme

In seiner Teilnahme am RTL-Dschungelcamp am vergangenen Freitag äußerte sich Ofarim überraschend zu dem Verfahren und deutete erneut auf mögliche Manipulationen der Videoaufnahmen hin. Die Staatsanwaltschaft wies diese Mutmaßungen jedoch zurück. «Es besteht keine Veranlassung, bloßen Wiederholungen von Vermutungen und Andeutungen angeblicher Manipulationen an letztlich nicht verfahrensrelevanten Aufnahmen nachzugehen», so Schulz.

Die Behörde stellte klar, dass Ofarims jüngste Aussagen lediglich Wiederholungen aus dem Strafprozess vom November 2023 darstellen. Damals hatte die Verteidigung bereits auf angebliche Ungereimtheiten in den Videoaufnahmen hingewiesen, betonte aber gleichzeitig, dass das Video für die Beweisführung nicht maßgeblich sei. Das Landgericht hatte keine Zweifel an der Beweiskraft der Aufnahmen oder der Aussagen der Zeugen.

Endgültige Einstellung des Verfahrens

Die Staatsanwaltschaft schloss auch Konsequenzen für Ofarim selbst aus. Mit der vollständigen Zahlung der Geldauflage sei das Strafverfahren endgültig eingestellt worden, sodass die Vorwürfe nicht mehr in einem neuen Verfahren verfolgt werden könnten. Diese Entscheidung sei nicht anfechtbar, und spätere Äußerungen Ofarims könnten daher nicht zu einer Wiederaufnahme führen.

Die Behörde unterstrich, dass die Ermittlungsbehörden die jüngsten Aussagen als irrelevant für eine erneute Verfahrensaufnahme bewerten. Damit bleibt der Fall Ofarim juristisch abgeschlossen, auch wenn der Sänger im Dschungelcamp weiterhin darüber spekuliert.

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