Kostenlose Entsorgung von Gartenabfällen im Amt Rehna
Nachdem bereits in Gadebusch die Grünschnittannahmestellen seit Anfang März wieder geöffnet sind, bietet nun auch das Amt Rehna diesen Service für seine Einwohner an. Die Annahme von Ästen, Sträuchern und Laub bleibt für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos, obwohl die Entsorgung im vergangenen Jahr erhebliche Kosten verursacht hat.
Zwei Sammelstellen mit unterschiedlichen Öffnungszeiten
Im Amtsbereich Rehna stehen zwei Sammelstellen zur Verfügung: In Schlagresdorf in der Neuen Straße 10 ist die Annahmestelle beim Verwertungszentrum von Jens Langehn ganzjährig geöffnet. In Rehna selbst, in der Bülower Straße 65, können Gartenabfälle seit dem 4. März bis November jeweils mittwochs von 17 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr abgegeben werden.
„Unsere Sammelstellen bieten eine praktische Alternative zum Verbrennen von Gartenabfällen“, erklärt Martin Kalugin, Sachgebietsleiter des Ordnungsamtes. „Durch diese kostenlose Dienstleistung wollen wir illegale Gartenfeuer in den Dörfern und Städten unseres Amtsbereichs verhindern.“
Hohe Kosten werden von Gemeinden und Betrieb getragen
Die Entsorgung der Gartenabfälle verursacht erhebliche Kosten, die nicht auf die Haushalte umgelegt werden. Im Jahr 2025 beliefen sich die Gesamtkosten auf 83.770,98 Euro – ein Anstieg von 4.834,03 Euro gegenüber dem Vorjahr. Diese Kosten tragen:
- Die amtsangehörigen Gemeinden mit 59.773,48 Euro
- Der Abfallwirtschaftsbetrieb mit 23.997,50 Euro
Rechnerisch kostet ein Kubikmeter Grünschnitt 9,30 Euro, was die Haushalte jedoch nicht bezahlen müssen. Bei maximal fünf Kubikmetern pro Monat und Haushalt können Familien somit fast 50 Euro monatlich sparen.
Erhebliche Mengen an Gartenabfällen
Im vergangenen Jahr wurden beträchtliche Mengen an Gartenabfällen aus privaten Haushalten angenommen und der Kreislaufwirtschaft zugeführt:
- In Rehna: rund 3.760 Kubikmeter
- In Schlagresdorf: rund 2.670 Kubikmeter
Jeder Haushalt darf maximal fünf Kubikmeter Grünschnitt pro Monat abgeben, was eine gerechte Verteilung der Kapazitäten sicherstellen soll.
Verbot von Gartenfeuern rechtlich abgesichert
In Mecklenburg-Vorpommern regelt eine Landesverordnung die Entsorgung pflanzlicher Abfälle. Das Verbrennen ist nur zulässig, wenn keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind. Das Amt Rehna als örtliche Ordnungsbehörde vertritt die klare Rechtsauffassung, dass durch drei Alternativen ausreichend Möglichkeiten zur Entsorgung bestehen:
- Verrotten auf dem eigenen Grundstück
- Kostenlose flächendeckende Grünschnittannahme
- Wahlmöglichkeit einer Biotonne im Amtsbereich
Diese Alternativen schließen ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle rechtlich aus, betont das Ordnungsamt. Damit soll nicht nur die Luftqualität in den Dörfern und Städten verbessert, sondern auch die Einhaltung von Umweltvorschriften sichergestellt werden.



