Urteil im Völkermordprozess: Lebenslange Haft für Twana H.
Das Oberlandesgericht München hat am 13. Juli 2026 ein irakisches Ex-Ehepaar wegen der Versklavung jesidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt. Gegen Twana H. wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, seine ehemalige Frau Asia R. erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Das Gericht sprach sie unter anderem des Völkermordes, von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
Die Taten: Kauf und Ausbeutung jesidischer Mädchen als Sklavinnen
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften und ausbeuteten. Twana H. habe die Mädchen zudem sexuell missbraucht. Die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärte: „Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint.“ Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.
Reue und Schweigen: Die letzten Worte der Angeklagten
Asia R. bat im Prozess um Entschuldigung und sagte in ihrem letzten Wort: „Es tut mir leid.“ Twana H. hingegen äußerte sich vor Gericht nicht. Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll betonte, dass es in dem Verfahren darum gegangen sei, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten.
Hintergrund: IS-Verbrechen an Jesiden als Genozid anerkannt
Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden. Die Vereinten Nationen erkennen die IS-Verbrechen an den Jesiden schon lange als Genozid an. Weltweit erstmals stufte das Oberlandesgericht Frankfurt im November 2021 diesen Völkermord auch juristisch als solchen ein. Der Prozess in München war aufgrund des sogenannten Weltrechtsprinzips möglich, wonach Völkerrechtsverbrechen auch in Staaten verfolgt werden können, in denen sie nicht begangen wurden. Die Staatsangehörigkeiten von Tätern und Opfern spielen dabei keine Rolle.
Zweites Urteil gegen Twana H. in Deutschland
Gegen Twana H. ist es nicht das erste Urteil in Deutschland: Das Oberlandesgericht München hatte ihn bereits 2019 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der aktuelle Prozess beschäftigte sich mit dem Einzelfall, aber auch mit dem Mord an einem ganzen Volk.



