In Russland kursieren seit vergangener Woche Berichte, wonach das Außenministerium die Wiedereinführung von Ausreisevisa für russische Bürger plane. Der regierungskritische Telegram-Kanal "Moschem objasnit" ("Wir können es erklären") berief sich auf Gesprächspartner in Diplomatenkreisen und im Umfeld der Präsidialverwaltung. Demnach solle ein Gesetzentwurf vorbereitet werden, der für Reisen ins Ausland eine staatliche Erlaubnis vorsieht – besonders strenge Regeln gelten demnach für die von Moskau als "unfreundlich" eingestuften Länder, darunter alle EU-Mitglieder außer Ungarn und der Slowakei sowie die übrigen NATO-Staaten.
Moskau reagiert scharf auf Gerüchte
Die Sprecherin des Außenministeriums, Maria Sacharowa, wies die Berichte gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur TASS als "Achinee" (blanken Unsinn) zurück und sprach von "klassischem Auslandsagententum". Bemerkenswert ist ihre Begründung: Ausreisevisa seien mit der russischen Verfassung unvereinbar. Artikel 27 garantiert tatsächlich das Recht, das Land ungehindert zu verlassen. Dass ausgerechnet das Außenministerium eines Staates, das in den vergangenen Jahren wenig Skrupel im Umgang mit seiner Verfassung gezeigt hat, sich nun auf sie beruft, sorgt für Ironie.
Bereits bestehende Reisebeschränkungen
Formal existiert kein Gesetzentwurf in der Staatsduma, und auch frühere Dements gab es bereits – etwa im Juli 2022, als der Vizedirektor der Informationsabteilung, Alexej Saizew, ähnliche Gerüchte dementierte. Dennoch sind Reisebeschränkungen für bestimmte Gruppen bereits Realität: Wehrpflichtige und Mobilisierte, Personen mit laufenden Vollstreckungsverfahren und vor allem Träger von Staatsgeheimnissen müssen ihre Auslandsreisen genehmigen lassen. Seit 2024 müssen Letztere jede Reise mindestens dreißig Tage im Voraus dem Inlandsgeheimdienst FSB und dem Auslandsgeheimdienst SWR melden. Für Beamte, Sicherheitskräfte und Mitarbeiter staatsnaher Betriebe gelten informelle oder formelle Reiseverbote.
Kriegsrecht als möglicher Hebel
Unabhängige russische Medien deuten die Berichte als Testballon für eine mögliche Ausweitung des Kriegsrechts. Die russische Gesetzgebung sieht vor, dass bei Verhängung des Kriegsrechts die Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden kann. In den annektierten ukrainischen Gebieten gilt es seit Oktober 2022, in mehreren Grenzregionen und auf der Krim ein Regime "mittlerer Reaktionsstufe". Landesweit ist das Kriegsrecht bislang nicht verhängt – würde es kommen, wäre eine vollständige Ausreisesperre ohne neues Visagesetz möglich.
Schwindendes Vertrauen in offizielle Dements
Das Misstrauen in offizielle Dements ist groß: Zu oft folgte auf ein empörtes "Unsinn" aus Moskau später genau das, was zuvor dementiert worden war – von der Mobilmachung bis zu Kapitalverkehrskontrollen. Zudem schrumpft der Bewegungsraum russischer Bürger ohnehin: Die EU diskutiert im Rahmen des 21. Sanktionspakets ein Visaverbot für russische Kombattanten, mehrere Mitgliedstaaten haben die Ausstellung von Touristenvisa an Russen eingestellt. Erst im Juni froren russische Banken auf Basis eines Putin-Dekrets Konten von Bürgern "unfreundlicher" Staaten ein. Die Aufregung um die Ausreisevisa zeigt: Viele Russen halten es für plausibel, dass der Staat ihnen die Ausreise wieder genehmigen lassen könnte – der Eiserne Vorhang ist nicht zurück, aber die Frage, ob er es sein könnte, wird ernsthaft gestellt.



