Führerschein-Reform: Fahrschüler dürfen künftig mit Familie üben
Führerschein-Reform: Fahrschüler üben mit Familie

Führerschein-Reform: Fahrschüler dürfen künftig mit Familie üben

Ein großes weißes „L“ auf blauem Grund – dieses neue Kennzeichen wird bald auf deutschen Straßen auffallen. Es klebt in der Heckscheibe und signalisiert jedem: Hier sitzt ein Fahrschüler am Steuer. Das L-Schild ist Teil der Führerschein-Reform von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (57, CDU). Künftig dürfen nicht nur Fahrlehrer, sondern auch nahe Angehörige wie Eltern oder vertraute Personen einen Teil der Ausbildung übernehmen. Dafür braucht es eine klare Kennzeichnung am Auto.

Das L-Kennzeichen und seine Bedeutung

Das weiße L ist die Abkürzung für das englische Wort Learner. Auf Deutsch: Lernender. Es zeigt, dass der Fahrer noch übt. Er sammelt Praxis auf echten Straßen – begleitet von Familie oder Freunden, die keine Fahrlehrer sind. Das Modell gilt ausschließlich für den Führerschein der Klasse B.

Klare Regeln für das L-Kennzeichen

Nicht jeder darf sich das Schild ins Auto hängen, denn es ist an feste Vorgaben geknüpft. Die Reform startet zunächst als fünfjährige Testphase und erlaubt, dass ein Teil der praktischen Ausbildung der Klasse B von privaten Begleitpersonen übernommen wird. Voraussetzung ist, dass der Fahrschüler die Theorieprüfung bestanden und zuvor sechs Fahrstunden bei einem Fahrlehrer absolviert hat. Während der Laienausbildung müssen eine blaue Tafel mit weißem L sowie ein Schild mit der Aufschrift „Übungsfahrt“ am Auto angebracht sein. Der Begleiter braucht seit mindestens sieben Jahren den Führerschein, darf in den vergangenen drei Jahren nicht auffällig gewesen sein und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Insgesamt sind 1000 Übungskilometer vorgesehen, danach folgen sechs weitere Fahrstunden und eine Prüfungsvorbereitungsfahrt.

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Bewährtes Modell aus Europa

Vergleichbare Modelle gibt es in vielen Ländern bereits seit Jahren. In Großbritannien und Irland etwa ist das gut sichtbare L-Schild für Fahrschüler seit über 90 Jahren Pflicht, wenn sie mit einer erfahrenen Begleitperson unterwegs sind. Auch in Österreich dürfen Jugendliche im Rahmen des „L17“-Modells seit 1999 mit Eltern oder anderen Vertrauenspersonen üben, das Fahrzeug ist dabei entsprechend gekennzeichnet. Frankreich setzt seit 1987 mit der „Conduite accompagnée“ ebenfalls auf begleitetes Fahren im Alltag, um mehr Praxis vor der Prüfung zu ermöglichen.

Diese Reform zielt darauf ab, die Fahrpraxis von Schülern zu erhöhen und die Ausbildung flexibler zu gestalten. Durch die Einbindung von Familienmitgliedern können Fahrschüler kostengünstiger und in vertrauter Umgebung Erfahrungen sammeln. Experten hoffen, dass dies zu sichereren Fahrern auf den Straßen führt.

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